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Geschrieben von Pucci

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Rocco b. vs. Bademeister

ich habe das video dem obersten sportgerichtshof mit sitz in lausanne zur begutachtung gegeben und darf auszugsweise aus seinem urteil zitieren:
nach überprüfung der sachlage sind wir zu folgendem schluss gekommen: der tätowierte teilnehmer hat eindeutig gegen die regeln verstossen wegen 1. frühstart und 2. inkorrekter benutzung von beinen, die mit einer unerlaubten menge an krampfadern die auftriebsverhältnisse selbiger unerlaubt erhöht haben! eine neuaustragung kommenden freitag ist unumgänglich, wobei vorerst von einer bestrafung bzw. sperre des tätowierten teilnehmers für 2 jahre wegen unkenntnis der sachlage abstand genommen wird.
der blonde teilnehmer mit den gelsenbeinen und der ballettänzer-figur allerdings hat ebenfalls gegen die FINA. regeln verstossen, da auch er unerlaubte auftriebshilfen zur verwendung gebracht hat! weiters ist die eigenartige "wende" zu beanstanden, die seit jänner 2000 nur noch bei wettkämpfen der geriatrischen altersklassen 80+ erlaubt sind und vorher dem schiedsrichter-tisch zu melden sind. auch bei diesem athleten wird vorerst keine sperre ausgesprochen, da er zum dopingtest ja prinzipiell bereit gewesen wäre, allerdings erst nach dem training wegen der mangelhaften hygienischen bedingungen im wasser ( kein teilnehmer hat vor dem schwimmen geduscht! ).
soweit ein auszug aus der schweiz; wir wissen also, was zu tun ist .......

 

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